
Der Verein führt den Namen Deutsch-Israelische-Tierärztegesellschaft e.V.
Die Kurzbezeichnung lautet DITG.
Er hat seinen Sitz in Hamburg und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Hamburg eingetragen.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.
MitgliederDie DITG setzt sich zusammen aus:
Mitglieder der DITG können natürliche, juristische Personen und andere Personenmehrheiten werden, sowie israelische, deutsche und Tierärzte anderer Nationen und deren Angehörige.
Das Präsidium der DITG setzt sich aus:
Die Vorstände der zwei Sektionen setzen sich aus je fünf Mitgliedern zusammen, die alle fünf Jahre von der Mitgliederversammlung oder durch Briefwahl gewählt werden.
Sie bestehen aus:
Die Vorstände der Sektionen führen die Geschäfte der DITG auf nationaler Ebene.
Vorstände und Präsidium treffen ihre Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. des Präsidenten. Von den Sitzungen fertigt der Schriftführer ein Protokoll an, das vom Vorsitzenden bzw. vom Präsidenten unterzeichnet und den Mitgliedern der Vorstände bzw. des Präsidiums zugestellt wird. Gemäß § 26 BGB wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein oder durch jeweils zwei der übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung setzt sich aus den ordentlichen, den fördernden und den Ehrenmitgliedern zusammen. Stimmberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung auf nationaler Ebene findet mindestens alle zwei Jahre, die Mitgliederversammlung auf internationaler Ebene nach Möglichkeit ebenfalls alle zwei Jahre statt. Der Ort der Mitgliederversammlung auf internationaler Ebene soll zwischen Deutschland und Israel wechseln.
Auf einen begründeten Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder hin, findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Begründung ist der Einladung beizufügen. Vorstände und Präsidium bestimmen Ort, Termin und Tagesordnung der Mitgliederversammlung auf nationaler und internationaler Ebene. Die Einladung zur nationalen Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden mindestens vier Wochen, zur internationalen Mitgliederversamlung durch den Präsidenten mindestens zwölf Wochen vor dem Versammlungstermin. Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung müssen mindestens 3 bzw. 6 Wochen vor dem Versammlungstermin beim Vorsitzenden bzw. Präsidenten eingegangen sein.
Die Mitgliederversammlung trifft ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Beschlußfähigkeit lieg vor, wenn 15 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sind weniger als 15 % der Mitglieder anwesend, so wird die Versammlung geschlossen und im gleichen Augenblick wieder einberufen. Die anwesenden Mitglieder sind dann beschlussfähig.
In der Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung müssen erscheinen:
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden bzw. Präsidenten zu unterschreiben ist.
Mitgliedsbeitrag, Kassenführung, KassenprüfungJede Sektion erhebt einen eigenen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festlegt.
Die Kassenführung erfolgt für jede Sektion getrennt. Die Mitgliederversammlung wählt auf Dauer von fünf Jahren einen Kassenprüfer, der die Kasse so rechtzeitig prüft, daß er bei der Mitgliederversammlung den Kassenprüfungsbericht vorlegen kann.
Mitglieder von Vorstand und Präsidium erhalten keine Vergütung und keine Auslagenerstattung. Davon ausgenommen ist die Geschäftsstelle, die lediglich Auslagenerstattung geltend machen kann.
SatzungsänderungSatzungsänderungen werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die stimmberechtigten Mitglieder auf schriftlichem Wege beschlossen. Der Antrag gilt als abgelehnt, wenn sich mehr als 50 % der stimmberechtigten Mitglieder dagegen ausspricht.
Satzungsänderungen, die das Registergericht verlangt, können durch den Vorstand beschlossen werden. Grundsätzlich finden Abstimmungen bei der Mitgliederversammlung statt und werden von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern vorgenommen. Auf Vorschlag der Vorstände bzw. des Präsidiums kann auch mittels Briefwahl abgestimmt werden.
Inkrafttreten der SatzungDie Satzung tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.